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Anmeldung Halbjahres- / Jahresabo

Hier kannst du dich verbindlich für ein Halbjahres- oder Jahresabo anmelden.

Name
Bestätigung

Bankverbindung:
Jana Woytusch-Sgodzaj
DE41 3565 0000 1000 0047 37
Niederrheinische Sparkasse RheinLippe

Abopreise

AGB

Für fortlaufende Gruppentrainings mit Halbjahres- und Jahresabonnements:

§ 1 Vertragsgegenstand

 1.⁠ ⁠Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Teilnahme an fortlaufenden Gruppentrainings im Hundezentrum Jana’s Welt auf 4 Pfoten.
 2.⁠ ⁠Vertragsgegenstand ist die Teilnahme an der vereinbarten Trainingsgruppe im vertraglich festgelegten Umfang.
 3.⁠ ⁠Die Trainingsinhalte richten sich nach dem Ausbildungsstand, den individuellen Fähigkeiten der teilnehmenden Mensch-Hund-Teams sowie den jeweiligen Trainingszielen.
 4.⁠ ⁠Ein bestimmter Trainingserfolg wird nicht geschuldet.

§ 2 Vertragsmodelle und Vertragslaufzeiten

 1.⁠ ⁠Die Hundeschule bietet folgende Abonnementmodelle an:
• Halbjahresabonnement mit einer Mindestvertragslaufzeit von sechs Monaten.
• Jahresabonnement mit einer Mindestvertragslaufzeit von zwölf Monaten.
• Monatlich kündbares Abonnement ohne erneute feste Mindestvertragslaufzeit nach Ablauf eines Halbjahres- oder Jahresabonnements.
 2.⁠ ⁠Die vereinbarte Mindestvertragslaufzeit beginnt mit dem im Vertrag festgelegten Datum.
 3.⁠ ⁠Halbjahres- und Jahresabonnements werden zu einem gegenüber dem regulären Monatsabonnement vergünstigten Beitrag angeboten.
 4.⁠ ⁠Mit Abschluss eines Halbjahres- oder Jahresabonnements verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung der vereinbarten Beiträge während der jeweiligen Mindestvertragslaufzeit.
 5.⁠ ⁠Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 3 Kündigung, Vertragsverlängerung und Tarifwechsel

 1.⁠ ⁠Das Halbjahres- und Jahresabonnement kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit ordentlich gekündigt werden.
 2.⁠ ⁠Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, wird der Vertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit fortgesetzt.
 3.⁠ ⁠Mit Beginn der unbefristeten Vertragsfortsetzung gilt der bereits bei Vertragsabschluss ausdrücklich vereinbarte reguläre Monatsabonnementpreis. Der reguläre Monatsbeitrag ist im jeweiligen Abonnementvertrag in Euro ausgewiesen.
 4.⁠ ⁠Der unbefristet fortgesetzte Vertrag kann jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt werden.
 5.⁠ ⁠Möchte der Kunde nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit erneut den vergünstigten Halbjahres- oder Jahresabonnementpreis in Anspruch nehmen, muss vor Beginn des neuen Vertragszeitraums ausdrücklich ein neues Halbjahres- oder Jahresabonnement vereinbart werden.
 6.⁠ ⁠Ein neues Halbjahres- oder Jahresabonnement mit einer erneuten Mindestvertragslaufzeit von sechs beziehungsweise zwölf Monaten kommt ausschließlich durch eine ausdrückliche Vereinbarung zwischen dem Kunden und der Hundeschule zustande. Diese Vereinbarung wird in Textform dokumentiert.
 7.⁠ ⁠Die bloße Fortsetzung der Trainingsteilnahme oder die Weiterzahlung des bisherigen vergünstigten Beitrags begründet keine neue feste Mindestvertragslaufzeit.
 8.⁠ ⁠Kündigungen können in Textform, insbesondere per E-Mail, erklärt werden. Maßgeblich ist der Zugang der Kündigung bei der Hundeschule.
 9.⁠ ⁠Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien bestehen.

§ 4 Abonnementbeiträge und Zahlungsbedingungen

 1.⁠ ⁠Die Höhe des monatlichen Abonnementbeitrags richtet sich nach dem individuell vereinbarten Vertragsmodell und den im Vertrag ausdrücklich festgelegten Preisen.
 2.⁠ ⁠Die monatlichen Beiträge sind im Voraus zum vertraglich vereinbarten Zahlungstermin zu entrichten.
 3.⁠ ⁠Die Beiträge dienen der Bereitstellung eines festen Trainingsplatzes in der vereinbarten Trainingsgruppe sowie der Erbringung der vertraglich vereinbarten Trainingsleistungen.
 4.⁠ ⁠Der vereinbarte vergünstigte Halbjahres- oder Jahresabonnementpreis gilt für die gesamte jeweilige Mindestvertragslaufzeit.
 5.⁠ ⁠Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit erfolgt bei unbefristeter Fortsetzung der Wechsel auf den bereits bei Vertragsabschluss festgelegten regulären Monatsabonnementpreis, sofern nicht ausdrücklich ein neuer vergünstigter Laufzeitvertrag abgeschlossen wurde.
 6.⁠ ⁠Die monatlichen Beiträge werden gleichmäßig über die Vertragslaufzeit verteilt. Die vertraglich vereinbarten trainingsfreien Zeiten gemäß § 5 sind bei der Berechnung der Beiträge berücksichtigt.
 7.⁠ ⁠Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Gesetzlich zulässige Verzugszinsen und erforderliche Verzugskosten können geltend gemacht werden.

§ 5 Trainingszeiten, Jahresurlaub und trainingsfreie Zeiten

 1.⁠ ⁠Die Trainingsstunden finden grundsätzlich zu den vertraglich vereinbarten regelmäßigen Terminen statt.
 2.⁠ ⁠Bestandteil der vereinbarten Trainingsleistung sind acht Wochen trainingsfreie Zeit pro Vertragsjahr aufgrund des Jahresurlaubs der Hundeschule.
 3.⁠ ⁠Der Kunde wird bereits bei Vertragsabschluss ausdrücklich darüber informiert, dass die Hundeschule jährlich insgesamt acht Wochen Urlaub hat und während dieser Zeit keine regulären Trainingsstunden stattfinden.
 4.⁠ ⁠Während dieser acht Wochen wird keine Vertretung durch andere Trainer gestellt. Ein Anspruch auf Vertretungstraining besteht für diese vereinbarten Urlaubszeiten nicht.
 5.⁠ ⁠Die acht Wochen Jahresurlaub sind Bestandteil der vereinbarten Leistungs- und Preisgestaltung und werden bei der Berechnung des monatlichen Abonnementbeitrags berücksichtigt.
 6.⁠ ⁠Die monatlichen Abonnementbeiträge bleiben deshalb während der vereinbarten Urlaubszeiten in unveränderter Höhe fällig. Eine zusätzliche Berechnung der ausfallenden Urlaubstermine erfolgt nicht.
 7.⁠ ⁠Bei Halbjahresverträgen werden die innerhalb der jeweiligen Vertragslaufzeit liegenden Urlaubszeiten bereits bei Vertragsabschluss berücksichtigt. Der vertraglich zugesagte Trainingsumfang wird entsprechend ausgewiesen.
 8.⁠ ⁠Die konkreten Urlaubszeiten werden den Kunden rechtzeitig bekannt gegeben. Bereits feststehende Schließzeiten werden bei Vertragsabschluss mitgeteilt.
 9.⁠ ⁠Gesetzliche Feiertage, an denen kein reguläres Training angeboten wird, werden bei der vereinbarten Trainingsplanung und Preisgestaltung berücksichtigt.
10.⁠ ⁠Für zusätzliche, nicht bereits vereinbarte Trainingsausfälle, die von der Hundeschule zu vertreten sind, gelten die gesetzlichen Ansprüche der Kunden. Die Hundeschule kann geeignete Ersatztermine anbieten.

§ 6 Nichtteilnahme, Krankheit und versäumte Trainingsstunden

 1.⁠ ⁠Die Teilnahme an den vereinbarten Trainingsstunden liegt in der Verantwortung des Kunden.
 2.⁠ ⁠Kann ein Kunde aus persönlichen, beruflichen oder sonstigen in seiner Sphäre liegenden Gründen nicht am Training teilnehmen, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf einen individuellen Ersatztermin.
 3.⁠ ⁠Gleiches gilt grundsätzlich bei einzelnen krankheitsbedingt versäumten Trainingsstunden des Hundes oder seines Halters, sofern die Hundeschule die vertraglich vereinbarte Leistung ordnungsgemäß anbietet.
 4.⁠ ⁠Bei längerer Erkrankung des Hundes oder des Halters erfolgt keine automatische Unterbrechung, Verlängerung oder Beitragsfreistellung des Abonnements.
 5.⁠ ⁠Gesetzliche Rechte, insbesondere das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund, bleiben ausdrücklich unberührt.
 6.⁠ ⁠Hunde mit ansteckenden Erkrankungen dürfen bis zur Genesung nicht am Gruppentraining teilnehmen.

§ 7 Teilnahmebedingungen und Sicherheit

 1.⁠ ⁠Der teilnehmende Hund muss die gesetzlichen Anforderungen an Impfungen und Tiergesundheit erfüllen.
 2.⁠ ⁠Für den Hund muss eine gültige Hundehalterhaftpflichtversicherung bestehen, soweit diese gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Hundeschule kann einen entsprechenden Nachweis verlangen.
 3.⁠ ⁠Gesundheitliche Einschränkungen, Verhaltensauffälligkeiten, Unverträglichkeiten oder sicherheitsrelevante Besonderheiten des Hundes sind der Hundeschule vor Beginn des Trainings mitzuteilen.
 4.⁠ ⁠Der Hundehalter ist während des Trainings für die Beaufsichtigung und sichere Führung seines Hundes verantwortlich.
 5.⁠ ⁠Den angemessenen Sicherheitsanweisungen der Trainer ist Folge zu leisten.
 6.⁠ ⁠Die Hundeschule kann einen Hund bei konkreter Gefährdung anderer Teilnehmer, Hunde oder Trainer von einer Trainingseinheit ausschließen.
 7.⁠ ⁠Weitergehende gesetzliche und vertragliche Rechte bleiben unberührt.

§ 8 Preisänderungen

 1.⁠ ⁠Während der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit eines Halbjahres- oder Jahresabonnements bleibt der vertraglich festgelegte Abonnementpreis unverändert.
 2.⁠ ⁠Bei Abschluss eines neuen Halbjahres- oder Jahresabonnements gelten die für diesen Neuabschluss ausdrücklich vereinbarten Preise.
 3.⁠ ⁠Der bei Ablauf der Mindestvertragslaufzeit vorgesehene Wechsel zum regulären Monatsabonnementpreis ist bereits bei Vertragsabschluss Bestandteil der Preisvereinbarung. Beide Beiträge sind im Vertrag konkret auszuweisen.
 4.⁠ ⁠Darüber hinausgehende Preisänderungen während eines unbefristet fortgesetzten Vertragsverhältnisses bedürfen einer wirksamen vertraglichen Grundlage oder einer entsprechenden Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien.
 5.⁠ ⁠Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.

§ 9 Haftung

 1.⁠ ⁠Die Hundeschule haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
 2.⁠ ⁠Für sonstige Schäden haftet die Hundeschule bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt.
 3.⁠ ⁠Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
 4.⁠ ⁠Im Übrigen gelten die gesetzlichen Haftungsvorschriften.
 5.⁠ ⁠Die gesetzliche Haftung des Hundehalters bleibt unberührt.

§ 10 Datenschutz

 1.⁠ ⁠Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet.
 2.⁠ ⁠Die Verarbeitung erfolgt insbesondere zur Vertragsdurchführung, Trainingsorganisation, Kundenkommunikation und Zahlungsabwicklung.
 3.⁠ ⁠Weitere Informationen ergeben sich aus den gesondert bereitgestellten Datenschutzhinweisen der Hundeschule.

§ 11 Schlussbestimmungen

 1.⁠ ⁠Individuelle Vereinbarungen zwischen der Hundeschule und dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
 2.⁠ ⁠Es gilt deutsches Recht unter Wahrung zwingender Verbraucherschutzvorschriften.
 3.⁠ ⁠Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.

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Stand: Oktober 2026

Jana’s Welt auf 4 Pfoten
Hundezentrum und Hundeschule
Am Lippeglacis 33, 46483 Wesel